Einige Abmahn-Anwälte – ja, das scheint eine Berufsgattung zu sein – scheinen sich auf Nutzer von Adobe Typekit Web Fonts eingeschossen zu haben. Was jedoch viel schlimmer ist: Wem dies widerfährt, dem droht eine Prüfung nach DSGVO! Etwas, vor dem sich wahrscheinlich jedes Unternehmen unbedingt schützen möchte.

Doch was hat es mit Adobe Typekit Web Fonts auf sich?

Die Kurzfassung: Wenn Sie Adobe Typekit Web Fonts verwenden, müssen Sie darüber in Ihrer Datenschutzerklärung und Cookie-Richtlinie informieren! Tun Sie dies nicht, kommt die Abmahnung und im schlimmsten Fall die DSGVO-Prüfung.

Die längere Fassung: Um die gewählte Schriftart von Adobe korrekt darstellen zu können, laden die Webseiten mit jedem Aufruf der Seite Informationen zu dem Font auf dem amerikanischen Server von Adobe herunter. Da unklar ist, ob Adobe darüber auch Informationen zur IP-Adresse sowie weitere personenbezogene Daten des Webseiten-Besuchers erhält, muss gemäß DSGVO auf diesen Umstand in der Datenschutzerklärung und in der Cookie-Richtlinie hingewiesen werden. Tut man dies nicht, lauert der Abmahn-Anwalt.

Doch auch mit entsprechender Datenschutzerklärung und Cookie-Richtlinie bleibt die rechtliche Situation nach Ansicht vieler Experten unklar. Denn wenn Adobe persönliche Daten wie etwa die IP-Adresse erfasst, so sind Sie verpflichtet, das explizite Einverständnis des Anwenders einzuholen, bevor der Adobe Typekit Web Font abgerufen wird. Dies ist in der Regel technisch schwierig oder nicht machbar, ohne die einheitliche Darstellung der Webseite zu stören.

Es empfiehlt sich deshalb, in der Datenschutzerklärung ein berechtigtes Interesse zur Verwendung der Fonts zu erklären. Dies könnte zum Beispiel die genannte einheitliche Darstellung des Webauftritts oder die Verbesserung der Ladezeiten sein. Es bleibt dennoch rechtlich unsicher, ob dieses berechtigte Interesse den Datenschutzanspruch des Benutzers überwiegt.

Vollständig sicher sind Sie, wenn Sie auf den Abruf der Webfonts völlig verzichten. Bei Installation der Fonts lokal auf Ihrem Webserver entfällt die Datenübertragung an Adobe. Dazu müssen Sie allerdings Lizenzen der benötigten Fonts erwerben, da die Lizenzbedingungen der Adobe Typekit Webfonts – anders als bei den Google Fonts – die lokale Installation nicht gestatten.

Update 18.11.2022 : Nachdem Abmahnanwälte sich zunächst auf Adobe Typekit Fonts gestürzt haben, haben sie nun auch die Google Fonts für sich entdeckt. Wir besprechen das Thema hier genauer. Sicherheitshalber sollten Sie Ihre Webseite überprüfen, ob sie irgendwelche Fonts einsetzt, die von fremden Websites heruntergeladen werden, denn das ist in jedem Fall kritisch.