Wir haben bereits darüber berichtet, dass Privatpersonen und Abmahnanwälte in diesem Jahr Webseitenbetreiber angehen, die Adobe Typekit Web Fonts einsetzen. Nun stürzt man sich auf Google Fonts.

Google Fonts sind eine beliebte Sammlung von Schriftarten, die Google kostenlos zur freien Verwendung in privaten und kommerziellen Websites anbietet. Üblicherweise werden Google Fonts so eingebettet, dass der Font beim Seitenaufbau von einem Google Server heruntergeladen wird.

Das Landgericht München 1 hat im Januar 2022 dem Besucher einer Website einen Schadensersatz von 100,- EUR zugesprochen, da es durch diesen Einsatz von Google Fonts eine Datenschutzverletzung sah. Denn mit dem Abruf der Fonts von der Google Website erfährt Google die IP-Adresse des Webseitenbesuchers. Das Gerichtsurteil hat zu einer breiten Abmahnwelle geführt.

Wenn Sie also Google Fonts wie gewohnt weiter einsetzen möchten, müssen Sie darüber in Ihrer Datenschutzerklärung informieren. Wenn Sie das nicht tun, stehen Ihnen nicht nur die Abmahngebühren, sondern im ungünstigen Fall sogar die DSGVO-Prüfung Ihres Unternehmens ins Haus.

Prüfung Ihrer Website

Ob auf Ihrer Website Fonts eingebunden sind, die von externen Servern heruntergeladen werden, können Sie vergleichsweise einfach erkennen, wenn Sie sich den Quelltext Ihrer Webseite ansehen. Wenn Sie sich damit nicht auskennen, verwenden Sie einen der vielen Online-Checker zum Thema, wie zum Beispiel den der Firma Sicher3 oder den von eRecht24.

Diese Test-Tools überprüfen jeweils die eingegebene URL, also nicht alle Seiten Ihrer Website. Da die Einbindung von Fonts in aller Regel zentral auf Ihrer Website geregelt ist und für alle Seiten gilt, ist dies häufig ausreichend. Setzen Sie aber ein offenes System wie etwa Wordpress ein, sollten Sie zur Sicherheit alle Seiten überprüfen, auf denen Ihre verschiedenen Plugins angezeigt werden.

Wenn Sie feststellen, dass Sie externe Fonts einbinden, passen Sie als Sofortmaßnahme Ihre Datenschutzerklärung entsprechend an und/oder erwähnen Sie dem Einsatz von Google Fonts explizit in Ihrer Cookie-Consent-Abfrage.

DSGVO-konforme Integration von Google Fonts

Alternativ zum externen Download können Sie Google Fonts auch lokal in Ihre Website einbetten. Ihre Website liefert den Font dann selbst an den Browser, ein Zugriff auf den externen Google Server findet nicht mehr statt. Damit ist der Einsatz des Fonts DSGVO-konform. Eine Erwähnung in Ihrer Datenschutzerklärung ist dann nicht mehr nötig.

Wenn Sie Wordpress einsetzen, hängt es vom verwendeten Theme und von den eingesetzten Plugins ab, wie die lokale Integration von Google Fonts zu bewerkstelligen ist. Gern unterstützen wir Sie, wenn Sie Hilfe benötigen!

Was tun bei einer Abmahnung?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sie nicht ignorieren und die angegebenen Fristen beachten.

Im Grunde haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können die Forderung anerkennen, bezahlen und hoffen, dass damit alles erledigt ist. Oder Sie setzen sich zur Wehr, denn die Rechtmäßigkeit der Abmahnung gilt bei vielen Sachverständigen als fragwürdig. Es kann angenommen werden, dass es den Abmahnanwälten nicht um die Wahrung des Datenschutzes, sondern um das schnelle Geldverdienen durch anwaltliche Drohung geht.

Wägen Sie also ab, ob Sie den Streit führen möchten. Denn auch, wenn Sie am Ende Recht bekommen, müssen Sie es sich erstreiten. Das kostet Kraft, Zeit und Nerven. Wenn Sie die aufbringen möchten, finden Sie bei Google inzwischen einige Anwälte, die sich darauf spezialisiert haben, diese Abmahnungen abzuwehren. Lassen Sie sich beraten!